Preise
Es ist mir sehr wichtig, dass sobald sich etwas zeigt, wie ein Gefühl oder ein Symptom mit dem man selbst nicht mehr weiter kommt, man sich bei mir melden kann. So zeitnah wie möglich versuche ich einen passenden Termin zu finden, um sich dem, was sich zeigt zu widmen.
In einer Sitzung bin ich da, mit allem, was ich kann und schaue, was es braucht um den jeweiligen Prozess jedes einzelnen zu unterstützen. Dabei kann es sein, dass ich Methoden kombiniere und ergänze. Aus diesem Grund berechne ich eine Sitzung nicht nach einzelnen Verfahren, sondern nur nach Zeit.
1 Sitzung a´ 60 min.
100 €
Frauenkreis pro Person
45 €
Yoga Kurs pro Person
20 €
Qi Gong Kurs 20 €
Gua Sha Gesichtsmassage inkl. Spezia Gua Sha Kräutertee 75 €
+ inkusive Gesichtspackung
( ca. 45 - 60 min.) 100 €
Reiki Sitzung / Klangmassage
Ganzkörperbehandlung 55 €
ca. 30 - 60 min.
Reiki Chakrenausgleich / Klangtherapie
ca. 20 -30min 50 - 55 €
Schönheitsakupunktur / Faltenakupunktur Überblick
Lokale Faltenbehandlung
für die erste Sitzung inkl. Anamnese &
individuellem Behandlungsplan
1x pro Woche für ca. 5 Wochen
inkl. ausgleichender Akupunktursitzung
und 1 Gua Sha Behandlung
150 €
pro Folge Sitzung 75 €
Insgesamt für 580 €
Angebot bei Einmalzahlung 550 €
im Voraus für 5 Behandlungen
Ganzheitsfacelift
2x pro Woche für ca. 8 Wochen
inkl. ausgleichender Akupunktursitzung, Ohrakupunktur und 2 Gua Sha Behandlungen
1. 385 €
Angebot bei 1. 355 €
Einmalzahlung
im Voraus
Termine für Sitzungen, Kurse oder nähere Informationen einfach persönlich mit mir per Telefon oder per email anfragen.
Bei einer Heilpraktikerleistung handelt es sich um eine private Leistung, die meist nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird. Bei den privaten Versicherungen werden Heilpraktikerleistungen je nach Vertrag übernommen. Nach jeder Sitzung wird das Honorar am Behandlungstag gezahlt und eine Rechnung ausgestellt.
Es besteht jedoch die Möglichkeit eine private Zusatzversicherung für Heilpraktiker bei einer Privatversicherung nach eigener Wahl abzuschliessen. Je nach Vertrag können dann die Kosten der gezahlten Heilpraktiker Leistungen zurück erstattet werden.
Je nach Versicherung kann diese Rechnung dann eingereicht werden und der Betrag ganz, teilweise oder in bestimmter Höhe im Jahr von der Privatversicherung erstattet werden.